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   BVerwG, 04.02.2010 - 7 B 40.09   

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https://dejure.org/2010,9620
BVerwG, 04.02.2010 - 7 B 40.09 (https://dejure.org/2010,9620)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2010 - 7 B 40.09 (https://dejure.org/2010,9620)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 7 B 40.09 (https://dejure.org/2010,9620)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 KonsG
    Konsularische Hilfe; Auslegung von § 5 Abs. 1 KonsG; erforderliche Hilfe

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Hilfe nach dem Konsulargesetz (KG) zur Behebung einer Notlage

  • rewis.io

    Konsularische Hilfe; Auslegung von § 5 Abs. 1 KonsG; erforderliche Hilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Konsularische Hilfe; Auslegung von § 5 Abs. 1 KonsG; erforderliche Hilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KG § 5 Abs. 1 S. 1
    Maßstäbe zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Hilfe nach dem Konsulargesetz (KG) zur Behebung einer Notlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2010 - 7 B 40.09
    Mit Angriffen gegen die vorinstanzliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall lässt sich ein abstrakter Rechtssatzwiderspruch nicht belegen (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9).
  • VG Berlin, 17.12.2021 - 34 K 33.21

    Anspruch auf Ersatz für Auslagen des Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit der

    Bei der Beurteilung, ob seinerzeit die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG vorlagen, kommt es nur darauf an, ob der jeweilige Konsularbeamte bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante die Hilfe in Katastrophenfällen für geboten und erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5).

    Auch insoweit ist darauf abzustellen, ob der Konsularbeamte die Maßnahme bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante für erforderlich halten durfte, um sofort wirksame Hilfe- und Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KonsG).

  • VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20

    Kostenerstattung für einen Repatriierungsflug

    Bei der Beurteilung, ob seinerzeit die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG vorlagen, kommt es nur darauf an, ob der jeweilige Konsularbeamte bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante die Hilfe in Katastrophenfällen für geboten und erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5).

    Auch insoweit ist darauf abzustellen, ob der Konsularbeamte die Maßnahme bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante für erforderlich halten durfte, um sofort wirksame Hilfe und Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KonsG).

  • VG Berlin, 17.12.2021 - 34 K 313.21

    Ersatzanspruch des Auswärtigen Amtes für Auslagen im Zusammenhang mit der

    Bei der Beurteilung, ob seinerzeit die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG vorlagen, kommt es nur darauf an, ob der jeweilige Konsularbeamte bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante die Hilfe in Katastrophenfällen für geboten und erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5).

    Auch insoweit ist darauf abzustellen, ob der Konsularbeamte die Maßnahme bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante für erforderlich halten durfte, um sofort wirksame Hilfe- und Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KonsG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 10 S 2.13

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde; Konsularische Hilfe; Fahndung

    Maßgebend für den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung und die Frage der Subsidiarität sind die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, wobei es darauf ankommt, ob der jeweilige Konsularbeamte die Hilfe bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände aus damaliger Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 31.05.2011 - 21 K 483.10

    Filmabgabepflicht der Film- bzw Videowirtschaft; Ausnahmen für Spezial Interest

    Es entspricht allgemeinen Beweislastgrundsätzen, dass für das Vorliegen eines Ausnahmefalles derjenige beweislastpflichtig ist, der sich darauf beruft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 7 B 40.09 - Juris Rdnr. 6).
  • VG Berlin, 18.09.2023 - 34 K 54.22
    Auch in diesem Zusammenhang gilt der allgemeine konsularrechtliche Grundsatz, dass maßgeblich auf die ex-ante-Sicht des Konsularbeamten abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 7 B 40.09 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 16.05.2023 - 34 K 183.20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Anforderungen an das

    Die Beklagte musste - aus der maßgeblichen Perspektive ex ante (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 7 B 40.09 -, juris Rn. 5) - jedoch nicht davon ausgehen, dass sie selbst für den Kläger Medikamente hätte beschaffen und ihm diese in der Haft zukommen lassen müssen.
  • VG Köln, 19.05.2011 - 26 K 4731/09

    Zulässigkeit der Rückforderung von gewährter Konsularhilfe für Rücktransport des

    Entscheidend ist, ob der jeweilige Konsularbeamte die Hilfe bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände für erforderlich halten durfte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 7 B 40/09 -, JURIS.
  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1125

    Beitragsvorschuss anlässlich eines Flurbereinigungsverfahrens

    Im Übrigen wäre für atypische Ausnahmefälle nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen derjenige beweislastpflichtig, der sich darauf beruft (BVerwG, B.v. 4.2.2010 - 7 B 40.09 - juris Rn. 6).
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